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Nachfolger Constantins des Großen als "Erbengemeinschaft"

Nach dem Tod des Crispus (326 n.Chr.) blieben Constantinus I. nur noch drei Söhne als Reichserben: Constantinus II., Constantius II. und Constans. Alle drei hatte der Kaiser von Kindheit an auf ihre Aufgabe, eines Tages die Regierung zu übernehmen, durch Übergabe von Ämtern, Teilnahmen an Feldzügen und Verleihung des Caesarentitels gründlich vorbereitet. Auch die zuletzt erfolgte Zuteilung von Teilen des Reiches zur Verwaltung diente der Sicherung einer geregelten Nachfolge.

Wie sein Vorgänger und Lehrer Diocletianus war Constantin der Große davon überzeugt, dass das römische Riesenreich nur von mehreren Herrschern gemeinsam regiert und geführt werden könnte. Dabei sollte die Blutsverwandtschaft den Zusammenhalt gewährleisten.

Seinen drei Söhnen stellte er seinen Neffen Dalmatius, dem er ebenfalls den Caesarentitel verlieh und einen Teil des Reiches überließ, zur Seite. Damit sollte die zukünftige Viermännerherrschaft gesichert werden. Einem anderen Neffen, Hannibalianus, gab er seine Tochter Constantia, die den Augustustitel trug, zur Gemahlin. Ihr Gatte erhielt den merkwürdigen Titel: Rex regum et ponticarum (König der Könige und von Pontus). Dieses Königreich plante Constantinus I. nach seinem Sieg über die Perser als abhängigen Pufferstaat im Osten des Reiches zu errichten. Constantinus wollte also eine Viermännerherrschaft im Reich und im Osten ein befreundetes neues Königreich. Als der Kaiser Pfingsten 337 mit 57 Jahren überraschend starb, verrieten die Söhne das Testament und die Ziele des Vaters. Die beiden Neffen wurden nach einigem Zögern von der Regierung ausgeschlossen und nur die drei direkten Nachkommen Constantinus I. zu Kaisern (Augusti) erhoben. Schließlich folgte ein Blutbad unter den Verwandten und deren Anhängern, weil sie, wie ein Gerücht besagt, den alten Kaiser vergiftet haben sollen.