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1940 - 08 - August - Erzwungene Zweisprachigkeit

1940 - 08 - August - Erzwungene Zweisprachigkeit
Vorderseite

1940 - 08 - August - Erzwungene Zweisprachigkeit
Rückseite

BÖHMEN UND MÄHREN

Staatsnote

Ausgabedatum: August 1940

1 Krone

Gültigkeitsdauer: 1945

Katalog: Pick 3

Erhaltung: kassenfrisch

Vs. Mädchenkopf in rundem Rahmen r.,1. Wert zwischen Blumen.

Rs. Text und Löwenwappen des Protektorats.

Buchdruck. Ohne Kontrollziffer, nur Serienangabe. Ohne Wasserzeichen.

Nachdem die Tschechoslowakei durch das Münchener Abkommen 1938 gezwungen wurde, das Sudetenland an das Deutsche Reich abzutreten sowie der Slowakei und der Karpato-Ukraine Autonomie zu gewähren, mußte sie im März 1939 nach dem Einmarsch deutscher Truppen der Errichtung eines Protektorates Böhmen und Mähren zustimmen. Zunächst blieben hier die älteren tschechoslowakischen Banknoten weiterhin gültig. Der von Hitler eingesetzte Reichsprotektor hatte daneben fertiggedruckte Geldscheine der Tschechoslowakei vorgefunden, die noch nicht in Verkehr gesetzt worden waren. Diese wurden mit einem Stempel versehen und ausgegeben. Aber schon bald wurden neue Scheine in Auftrag gegeben und ab August 1940 in Umlauf gebracht. Sie wurden zweisprachig abgefaßt, 10 Kronen entsprachen 1 RM. Unsere Krone-Staatsnote erinnert in ihrem Aussehen stark an die vorherige tschechoslowakische Note. Vielleicht sollte der Bevölkerung zumindest beim Kleingeld vorgegaukelt werden, daß alles beim Alten bleiben würde. Vor der großen Umwälzung im täglichen Leben blieb dadurch keiner verschont.